Entlass- und Sozialdienst im Stiftungsklinikum PROSELIS
- St. Elisabeth-Hospital Herten
- Prosper-Hospital Recklinghausen
Damit der Übergang nach Hause, in eine Reha-Einrichtung oder in eine weiterführende Versorgung gut gelingt, begleitet Sie unser Entlass- und Sozialdienst. Wir unterstützen Sie und Ihre Angehörigen, die nächsten Schritte zu planen und notwendige Hilfen zu organisieren.
Vorbereitung und Planung der weiteren Versorgung
Eine Behandlung endet nur selten mit der Entlassung aus dem Krankenhaus – häufig sind es gerade die Schritte danach, die für die Genesung entscheidend sind. Der Entlass- und Sozialdienst im St. Elisabeth-Hospital Herten und im Prosper-Hospital Recklinghausen unterstützt stationäre Patient:innen und ihre Angehörigen dabei, die Zeit nach Ihrem Krankenhausaufenthalt gut vorzubereiten.
Ob Anschlussbehandlung, Rehabilitation, häusliche Pflege oder sozialrechtliche Fragen: Wir helfen Ihnen, die passenden Lösungen zu finden und notwendige Maßnahmen rechtzeitig zu organisieren. Welche Schritte sinnvoll sind, klären wir gemeinsam mit Ihnen, Ihren Angehörigen und dem Behandlungsteam.
Dabei arbeitet unser Entlass- und Sozialdienst eng mit zugelassenen Pflegediensten, Pflegeeinrichtungen und weiteren Versorgungsangeboten zusammen. Auf Wunsch stellen wir zudem den Kontakt zur Krankenhausseelsorge her.
Unser Angebot nach der Behandlung
Eine Erkrankung kann die Lebensumstände vorübergehend oder dauerhaft verändern. Diese Veränderungen sind sehr individuell – vielleicht werden Hilfsmittel gebraucht, ein Pflegedienst muss unterstützen oder es wird notwendig, den Übergang in eine andere stationäre Einrichtung zu organisieren.
Unsere Mitarbeiter:innen begleiten Patient:innen und ihre Angehörigen mit fachlicher und multiprofessioneller Unterstützung bei allen neuen Herausforderungen. Wir helfen dabei, passende Versorgungsangebote zu finden, notwendige Schritte zu koordinieren und Orientierung in einer oft komplexen Situation zu geben.
Ambulante Versorgung, Pflege und Rehabilitation
Nicht immer ist eine vollständige Rückkehr in den Alltag möglich. In vielen Fällen braucht es zunächst Unterstützung zu Hause, eine weiterführende Versorgung oder eine gezielte Rehabilitation. Der Entlass- und Sozialdienst unterstützt Sie bei der Organisation der weiteren Versorgung und bei allen dazugehörigen Formalitäten:
- ambulante oder palliative Versorgung
- Versorgung mit Reha- und Pflegehilfsmitteln
- Vermittlung von Haushaltshilfen, Familienpflege und Pflegediensten
- Antragsstellung für Pflegegeld, AHB, Rehabilitation und Pflegeversicherung
- medizinische Rehabilitation
- geriatrische / neurologische Frührehabilitation
Stationäre Pflege und Unterbringung
- stationäre Versorgung
- Altenheimunterbringung
- Kurzzeitpflege
- Hospizvermittlung
- Kostenklärung
Beratung und psychosoziale Unterstützung
- Beratung in pflegerischen Angelegenheiten
- psychosoziale Beratung und Begleitung
- Krisenintervention
- begleitende Hilfen bei der Krankheitsverarbeitung
- Vermittlung an die Seelsorge
- Vermittlung zur Suchtberatung
- Vermittlung an Selbsthilfegruppen
Sozialrechtliche und organisatorische Unterstützung
- Klärung sozialrechtlicher Fragen
- Beratung zu Vorsorgevollmachten und gesetzlichen Betreuungen
- Klärung von Unterkunfts- und Wohnungsangelegenheiten
- Beratung zum betreuten Wohnen
So erreichen Sie unseren Entlass- und Sozialdienst
Wenn im Verlauf Ihres Aufenthalts ein besonderer Unterstützungsbedarf erkennbar wird, nimmt der Entlass- und Sozialdienst proaktiv Kontakt zu Ihnen oder Ihren Angehörigen auf. Selbstverständlich können Sie den Kontakt aber auch eigenständig oder über das Pflege- oder Behandlungsteam herstellen.
Team am St. Elisabeth-Hospital Herten
Leitung
B. Sc. Pflege / Fachkrankenpfleger Intensiv
Gesundheits- und Krankenpflegerin / Fachkraft für Palliativpflege
Team am Prosper-Hospital Recklinghausen
Examinierte Gesundheits-/Krankenpflegerin
Case-Managerin n. DGCC
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich vor der Entlassung den Sozialdienst kontaktieren?
Nein. In vielen Fällen nimmt der Entlass- und Sozialdienst von sich aus Kontakt auf, wenn im Verlauf des Aufenthalts ein besonderer Unterstützungsbedarf erkennbar wird. Selbstverständlich können Sie sich aber auch jederzeit eigenständig oder über das Pflege- oder Behandlungsteam an den Sozialdienst wenden – insbesondere dann, wenn Sie Fragen zur Entlassung haben oder unsicher sind, wie es im Anschluss weitergehen soll.
Wer übernimmt die Kosten für Leistungen des Sozialdiensts?
Die Beratung und Unterstützung durch den Entlass- und Sozialdienst ist für Patient:innen kostenfrei. Sie ist Teil des gesetzlichen Versorgungsauftrags des Krankenhauses. Kosten können erst dann entstehen, wenn im Anschluss weitere Leistungen wie Pflege, Hilfsmittel oder Unterbringung organisiert werden. In diesen Fällen beraten wir Sie transparent zu Zuständigkeiten, Kostenübernahmen und möglichen Anträgen.
Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung von Hilfsmitteln?
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Hilfsmittel und von Ihrer individuellen Situation ab. In der Regel werden ärztliche Verordnungen, Angaben zur Kranken- oder Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls weitere Nachweise benötigt. Der Entlass- und Sozialdienst unterstützt Sie dabei, die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen und die Anträge korrekt auf den Weg zu bringen.
Werden auch Angehörige vom Sozialdienst beraten?
Was passiert, wenn eine ambulante Versorgung nicht mehr ausreicht?
Wenn eine Versorgung zu Hause nicht mehr möglich oder ausreichend ist, unterstützt der Entlass- und Sozialdienst bei der Organisation weiterführender Lösungen. Das kann zum Beispiel eine Kurzzeitpflege, eine stationäre Pflegeeinrichtung oder – je nach Situation – auch eine hospizliche Versorgung sein. Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen werden die Möglichkeiten besprochen und die nächsten Schritte sorgfältig vorbereitet.